12.05.2023
16.12.2022
Unterstützt unser Projekt bei Heimatleben - das Spendenportal der Sparkasse Neuwied
Aktuell versuchen wir über das Portal Heimatleben der Sparkasse Neuwied die Finanzierung für eines unserer nächsten Projekte zu sichern. Interessierte können das Projekt unter folgendem Link unterstützen:
Erhaltung seltener Arten von Hohltauben für unsere Biodiversität
04.12.2022
Bericht in der aktuellen "Schau ins Land" Dezember 2022
23.09.2022
60 Jahre Naturpark Rhein-Westerwald
14.10.2021
Aktionstag im Rahmen der 700 Jahrfeier von Hardert
18.05.2021
Schallemission der Windkraft erhöht Gesundheitsrisiko
Auf Welt.de spricht ein Mediziner über die gesundheitlichen Folgen der Schallemission von Windrädern. Der vollständige Artikel ist auf welt.de zu finden.
15.11.2020
Widerspruch
zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des „Erneuerbare-Energien- Gesetzes 2021“ und weiterer energierechtlicher Vorschriften
Sehr geehrter Herr Abgeordneter Rüddel,
die Aufnahme des Absatz 5 in § 1 des EEG 2021 ("Die Nutzung erneuerbarer Energien zur Stromerzeugung liegt im öffentlichen Interesse und dient der öffentlichen Sicherheit.") wird aufs schärfste kritisiert und konsequent abgelehnt.
Mit der beabsichtigten Formulierung soll scheinbar jeder berechtigte und legitime Einwand mit verfahrensrechtlichen Mitteln verhindert werden. Die Aufnahme der o. a. Formulierung würde praktisch dazu führen, dass jegliche gebotene Güterab- wägung im Verfahren unmöglich wird und mit dem dann möglichen Sofortvollzug "feststehende" Tatsachen (Bauwerke) geschaffen werden. Im begründeten Einzelfall wird auch keinen gerichtliche Prüfung und Entscheidung mehr greifen, um unange- messenen Schaden zu verhindern. Die Nutzung der schon privilegierten "erneuer- baren Energien" zur Stromerzeugung können wegen der unüberschaubaren Risiken weder rechtlich noch tatsächlich nicht im öffentlichen Interesse liegen.
Sie dienen auch nicht der öffentlichen Sicherheit! Vielmehr stellt der weitere Ausbau, der Erneuerbaren ohne geeignete Stromnetze und hinreichende Speicherkapazitäten ein ernstzunehmendes Sicherheitsrisiko dar (Blackout Gefahr).
Sollte die abgelehnte Formulierung in § 1 Abs. 5 EEG 2021 im Gesetz aufgenommen werden, stellt das nicht nur eine unverschämte Durchsetzung von Lobbyinteresse im EEG sondern auch eine eklatante Missachtung von bedeutenden demokratischen Grundrechten dar. Wir bitten Sie daher Kraft Ihres Amtes und Ihrer Möglichkeiten sich vehement gegen diese, aus unserer Sicht nicht verfassungskonforme Gesetzesvorlage zu intervenieren.
Mit freundlichen Grüßen
BI Mensch & Natur
Luftkurort Hardert
3.05.2017 Ein Todesurteil für die
Windkraft?
In dem am 6. April in der Rhein-Hunsrück-Zeitung veröffentlichtem Artikel beklagen die Windindustrie und Investoren den im neuen Landesentwicklungsprogramm geplanten Entfall von nutzbaren Flächen für
den Windkraftausbau von etwa 50%. Dies bedeutet laut Artikel, dass ca. 400 Windkraftanlagen nicht gebaut werden können.
Aus verlässlicher Quelle hat das Bündnis Energiewende für Mensch und Natur Kenntnis, dass von den Betroffenen versucht wird massiv Einfluss auf Politik und Entscheidungsträger zu nehmen, um die
Umsetzung des bereits gültigen Koalitionsvertrages bezüglich der Windenergie abzumildern, bzw. zu verhindern.
Wir fordern die vollständige Einhaltung dieses Vertrages.
Daher unser offener Brief an nachstehende Empfänger sowie an die Presse.
Offener Brief
23. April 2017
Sehr geehrte Frau Ministerpräsidentin Dreyer,
sehr geehrter Herr Wirtschaftsminister Dr. Wissing,
in dem 2016 von Ihnen ausgehandelten und regierungsamtlich beschlossenen Koalitions-vertrag haben Sie verbindliche Regelungen für den weiteren Ausbau der Windenergie in Rheinland-Pfalz festgelegt. Diesen ersten Schritt hatten wir als erfreuliches Zeichen einer längst fälligen Hinwendung zu Menschen-, Natur- und Landschaftsschutz anstelle einer Bevorzugung der rein wirtschaftlichen Interessen der Windindustrie begrüßt.
Vor Kurzem war nun in der regionalen Presse zu lesen, dass die erwähnten Regelungen von der Windindustrie aufs Heftigste beklagt und sogar als ein „Todesurteil für die Windkraft“ angeprangert werden.
Aus verlässlicher Quelle wissen wir, dass die von Ihrer Regierung beschlossenen Regelungen sowohl vonseiten der Windindustrie als auch vielerorts in ganz Rheinland-Pfalz von etlichen Verbands¬gemeindeverwaltungen und Genehmigungsbehörden bei den Landkreisen mit Vorbedacht missachtet werden.
Mehr noch: Es besteht ganz offensichtlich die Gefahr, dass auf diesem Wege die von Ihnen mit gutem Willen getroffenen Festlegungen unterlaufen und zunichtegemacht werden könnten.
Ein Gelingen dieser Bestrebungen würde mit Sicherheit das bereits stark ausgeprägte Misstrauen insbesondere in die von Ihnen vertretene Energiepolitik erheblich verstärken. Im Zusammenhang mit der ohnehin vorhandenen Politikverdrossenheit würde dies den allgemeinen Prozess der Entdemokratisierung noch weiter vorantreiben.
Wir, das Bündnis Energiewende für Mensch und Natur, bestehen auf der vollständigen Umsetzung der von Ihnen in Ihrem Koalitionsvertrag beschlossenen Regelungen. Für Gespräche und Erläuterungen der Problematik stehen wir gerne bereit.
Sie werden ja sicher nicht vor der Bundestagswahl eine Kampagne dagegen riskieren wollen, dass Sie nicht einmal die eigenen Beschlüsse und Vereinbarungen befolgen.
3.5.2017 Ausbau Windenergie in Waldgebieten
Eine Analyse der Fachagentur Windenergie an Land (FA Wind) gibt einen Überblick über die Entwicklung und den aktuellen Ausbaustand der Windenergie auf Waldflächen in den einzelnen Bundesländern in
Deutschland. Nach Erhebungen der FA Wind waren Ende 2016 in Deutschland rund 1.500 Windenergieanlagen in Waldgebieten in Betrieb.
In dem kleinen Rheinland-Pfalz ist die Nutzung der Windenergie im Wald am größten. Ende 2016 waren es 397 Windturbinen , die sich auf Waldflächen in Eifel, Hunsrück, Westerwald und Taunus drehten.
Dafür wurden ca. 3,5 Mio Quadratmeter Waldfläche für eine bereits heute gescheiterte Technologie vernichtet.
Damit werden Klimaschutzfunktionen von Wäldern reduziert.
"Alternative Energieerzeugung ist sinnlos, wenn sie das zerstört, was man durch sie schützen will: Die Natur" (Reinhard
Messner)
01.05.17
Beschlussvorlage 14-19/REN/0036 öffentlich
Körperschaft: Ortsgemeinde Rengsdorf
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Sitzung Nr.: 14 am: 18.01.2017
Beratungsfolge
Gremium: Sitzungstermin: TOP:
Haupt- und Finanzausschuss der Ortsgemeinde Rengsdorf 18.01.2017 6
Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Rengsdorf
Aktenzeichen: -4-
Abteilung: Bauabteilung
Verfasser/in: Thorsten Forneberg
Vorlagen-Datum: 06.01.2017
TOP-Bezeichnung: Entwurf einer Dritten Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung
über das Landesentwicklungsprogramm (Dritte
Teilfortschreibung LEP IV)
Anhörungs- und Beteiligungsverfahren
Beratung und Beschlussfassung
Bürgermeister: Hans-Werner Breithausen
a) Sach- und Rechtslage:
Die dritte Teilfortschreibung des LEP IV beinhaltet Änderungen in den Grundsätzen und Zielen
im Bereich der erneuerbaren Energien.
Die Windenergienutzung wird zukünftig zusätzlich in verschiedenen Bereichen (z. B. in Kernzonen
der Naturparke, Wasserschutzzonen 1 etc.) ausgeschlossen. Ferner dürfen neue
Windkraftanlagen nur noch in einem Abstand von mindestens, 1000 m, ab einer Anlagenhöhe
von mehr als 200 m erst ab 1100 Metern Entfernung zur Wohnbebauung aufgestellt werden.
Ebenso werden Aussagen zur Erneuerung bestehenden Windkraftanlagen (Repowering)
getroffen. Verbindliches Ziel wird künftig sein, mindestens drei Windräder im räumlichen
Verbund aufzustellen.
Die Verbandsgemeinde Rengsdorf nimmt die Verfahrensunterlagen zur Dritten Änderung
des LEP IV zur Kenntnis und beabsichtigt folgende Stellungnahme abzugeben:
Die Verbandsgemeinde Rengsdorf begrüßt die Änderungen zur Ausschlusskulisse, da diese
insbesondere den kommunalen Mandatsträgern und auch der Verwaltung Entscheidungssicherheit
bieten.
Die Festschreibung der Abstandsregelung zur Wohnbebauung wird jedoch als nicht ausreichend
erachtet. Hier gilt es dem Schutzgut „Mensch“ eine höhere Bedeutung zukommen zu
lassen (Stichwort Infraschall).
Es wird die Einführung der sogenannten 10-H-Regel angeregt, die seit 2014 in Bayern gilt
und vom Bayrischen Verfassungsgerichtshof bestätigt wurde. Die Regel besagt, dass der
Mindestabstand einer Windkraftanlage das 10-fache der Anlage betragen muss. Ein Artikel
hierzu ist der Anlage beigefügt.
- 2 -
Stellungnahme zu Z 163 h:
Wir regen an, nicht die Mindestabstände zu bestehenden reinen, allgemeinen, besonderen
Wohngebieten, Dorf- Kern- und Mischgebieten nach § 30 bzw. 34 BauGB, sondern die Grenzen
der potenziellen Bauflächen/Außenpotenziale der genehmigten Flächennutzungspläne
der Kommunen i. S. d. planerischen Gegenstromprinzips anzunehmen.
Es sollte davon ausgegangen werden, dass die noch nicht bebauten Flächen (Außenpotenziale)
in den genehmigten, kommunalen Flächennutzungsplänen (FNP) auch entsprechend bebaut
werden können und für diese die gleichen Schutzabstände zu beachten sind. Gleiches
sollte auch für Sonderbaugebiete bzw. Sonderbauflächen mit entsprechender Zweckbestimmung,
für die sich ein zu Wohngebieten ähnlicher hoher Schutzstatus ableiten lässt, wie
z.B. Klinikgebiete, Wochenend- und Ferienhausgebiete gelten.
Die geplante Regelung in Ziel 163 h beschneidet u.E. die kommunale Planungshoheit der
Kommunen.
b) Beschlussempfehlung:
Dem Ausschuss wird empfohlen den Empfehlungsbeschluss zu fassen sich der Stellungnahme
der Verbandsgemeinde Rengsdorf anzuschließen.
c) Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja:
Sehr geehrte Damen und Herren,
PETER SCHMIDT || Präsident |
Deutscher Arbeitgeber Verband
e.V. || Unter den Eichen 7 || 65195 Wiesbaden Telefon: +49 (0) 6 11 - 2 048 599 || E-Mail: info@DeutscherArbeitgeberVerband.de || www.DeutscherArbeitgeberVerband.de |
22.12.16
Artikel in der RZ vom 04.12.2016
11.10.16
Die Fledermausexkursion mit Biologe und Naturschutzberater
Günther Hahn am 9.09.2016 in Hardert war für den Veranstalter,
die BI Hardert-Rengsdorf ein voller Erfolg.
Jung und Alt fand sich auf dem Dorfplatz von Hardert ein und wurde von Günther Hahn auf das Thema eingestimmt. Hierbei waren es zunächst die Schülerinnen und Schüler, die sehr interessiert seinen
Worten lauschten und auf alle seine Fragen auch Antworten
hatten, die mit "Weichgummi-Fledermäuse" belohnt wurden.
Dann ging es durch den Ort, um mit Ultraschalldetektoren Fledermäuse aufzuspüren und beim Fliegen zu sehen. An diesem Freitagabend eine äußerst schwierige Situation, aber die ein oder andere
Fledermaus gab es doch zu sehen bzw. zu hören.
Als man sich dann nach fast 3 Stunden trennte, wussten alle Teilnehmer eine Menge über diese doch sehr interessante Rasse von Säugetieren, die in Deutschland zu den streng geschützten Arten
gehören.
Die Ursachen für die starke Gefährdung der Fledermäuse sind vielseitig:
Sie fallen dem Straßenverkehr oder Windenergieanlagen zum Opfer, der Einsatz von Pestiziden führt zum dramatischen Rückgang oder der Belastung der Nahrungsinsekten. Insektenreichen Biotope
verschwinden und Quartiere werden zerstört.
Weitere Veranstaltungen sind vorgesehen.
Hardert, den 12.09.2016
12.08.16
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Consectetur | Adipisicing | 5678-9 |
03.07.16
Ein interessanter Artikel zum Thema Infraschall:
Betreff: |
Windkraft: am Muttertag 21 Millionen Euro verschenkt |
---|---|
Datum: |
Mon, 30 May 2016 09:23:27 +0200 |
Von: |
Präsident / Deutscher Arbeitgeber Verband |
An: |
|
März 2016
Wichtige Info in der RZ vom 10.03.2016
Zur Information:
Quelle: https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/birgit-haas
Guten Tag Elisabeth Bröskamp,
hiermit senden wir Ihnen eine Kopie Ihrer Frage, die Sie auf abgeordnetenwatch.de gestellt haben. Bitte beachten Sie, dass sämtliche Fragen von unserem Moderationsteam gegengelesen werden. Daher kann die Veröffentlichung einige Stunden in Anspruch
nehmen.
Ihre Frage auf abgeordnetenwatch.de:
=================================
Sehr geehrte Frau Haas,
bitte beantworten Sie mir folgende Fragen:
1. Kommunalreform Waldbreitbach/ Rengsdorf
Wie stehen Sie persönlich zu einer Kommunalreform Waldbreitbach/ Rengsdorf?
Verhindern die hohen Investitionen für das Schwimmbad in Hausen die Fusion seitens der VG-Rengsdorf?
Wären Sie bereit (als 1.Beigeordnete der VG-Rengsdorf) sich für eine finanzielle Unterstützung seitens der VG-Rengsdorf auszusprechen und einzusetzen, da das Wiedtalbad von Besuchern aus dem ganzen
Kreisgebiet (auch von Rengsdorfern) besucht wird, um den zukünftigen Erhalt des Schwimmbades zu sichern?
2. Windkraftplanungen in der VG-Rengsdorf
Wie stehen Sie zu den aktuellen Windkraftplanungen in der VG Rengsdorf?
Befürworten Sie die Planungen in Hardert / Anhausen (K 9)?
Wie haben Sie persönlich dazu im Verbandsgemeinderat Rengsdorf abgestimmt?
Befürworten Sie die Prüfung der Flächen "um die Mülldeponie Linkenbach" als Windenergiestandorte oder lehnen Sie diese Prüfungen ab?
Wenn ja, aus welchem Grund?
3. Werbepylon auf der Mülldeponie Linkenbach
Seit wann hatten Sie Kenntnis über die Planungen und den Bau des Werbepylons auf der Fläche der Mülldeponie Linkenbach?
Haben Sie als Kreis-Ausschussmitglied dem Flächentausch zugestimmt, im Wissen darüber, dass dieser 35 Meter hohe Werbepylon gebaut werden soll?
Was unternehmen Sie als Bürgermeisterin der Ortsgemeinde Straßenhaus / Jahrsfeld, um die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger in Straßenhaus / Jahrsfeld umzusetzen, die sich durch den Werbepylon
belästigt / gestört fühlen?
Mit freundlichen Grüßen
Elisabeth Bröskamp
09.01.2016
Gestern abend war der von der Bürgerinitiative organisierte Info-Abend mit kostenlosem Glühwein.
Die Menge der anwesenden Personen war überschaubar. Es gab Infos über die im Jahr 2015 gelaufenen Projekte der BI. Diese werden wir auch noch hier auf der Homepage veröffentlichen.
Vielen Dank an diejenigen die gekommen sind um sich zu informieren.
18.12.2015
Einladung zum
Neujahrsempfang und Informationsabend
Verehrte Unterstützer, Mitglieder und Freunde,
wir möchten Sie gerne zu einem Informationsabend am 08.01.2016 um 19.oo Uhr
zu einem „Windmühlen- Tee „ in die Grillhütte Hardert einladen.
Es wäre schön wenn Freunde, Bekannte oder Gleichgesinnte Sie begleiten könnten,
um so möglichst viele Bürger der Verbandsgemeinde davon zu überzeugen, dass das
Planungsvorhaben eines Windparks im Gebiet K9 einfach für Mensch und Tier aus guten
Gründen unzumutbar ist.
Im Anhang finden Sie bitte das Unterstützer- Formular, dass Sie bitte an alle verteilen wollen,
die unsere Ansichten vertreten.
Allen, die an diesem Abend nicht kommen können, wünscht die BI Hardert
schon jetzt ein gesegnetes Fest und ein gesundes und glückliches Neues Jahr.
Mit weihnachtlichen Grüßen
BI Mensch-Natur-Hardert